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Wie komme ich zum Domainlöschformular?
Eine Domain dürfen wir bei der Vergabestelle nur löschen, wenn uns ein vom Domaininhaber unterschriebenes Löschformular vorliegt.
- Sie kommen ins Kundenportal über die Seite http://pwd.IFO.net und melden Sie sich dort mit Ihrem Domainnamen an.
- Bitte drucken Sie sich unter dem Menüpunkt "Formulare:Domainlöschung" das Löschformular aus. Im Kundeportal können Sie - rechts oben - eine Ihrer Domains wählen.
- Bitte senden Sie uns das unterzeichnete Formular per Fax an +43.3116.21012 oder eingescannt (bzw. digital fotografiert) per email an fax@IFO.net zurück. Nach erfolgter Löschung erhalten Sie von uns eine Information.
- Wann kann ich eine Domain kündigen?
Eine Domain kann jederzeit gekündigt werden. Kündigen Sie jedoch spätestens 2 Monate vor Beginn des nächsten Leistungszeitraums. Die Domain wird sonst für ein weiteres Jahr verlängert, sodaß sie auch nach der Kündigung - bis zum neuen Aboende - bezahlt werden muss.
Diese Regelung ist notwendig, da die IFO.net zB. eine .at Domain mangels Zahlung an die NIC.at vor Aboende zurückgeben kann, diese Entscheidung aber weit vor Aboende treffen muss! (Bitte beachten Sie, dass dann die NIC.at den Domainbetrag einfordern wird!)
Eine neue Aborechnung wird jeweils ausgestellt, wenn zwei Monate vor Aboende die IFO.net die Domain als Provider pflegt und wir vom Kunden zu diesem Zeitpunkt kein unterschriebenes Löschformular per eMail/Scan, Fax oder Brief erhalten haben. (http://agb.IFO.net)
- Ich habe fristgerecht gekündigt, aber eine Rechnung erhalten.
Bitte wenden Sie sich an rechnung@IFO.net oder öffnen Sie gleich unter http://service.IFO.net eine neues Ticket.
- Wer kann eine Domain kündigen?
Nur der Domain-Inhaber selbst kann die Domain kündigen - schriftlich und persönlich bzw. firmenmäßig unterzeichnet. Verwenden Sie dafür - wie oben beschrieben - das Löschformular aus dem Kundenportal .::. http://pwd.IFO.net .::. Der Domaininhaber legt damit alle Rechte und Pflichten an der Domain zurück. Die Domain wird wieder zur Registrierung frei.
- Warum ist eine Domainlöschung komplizierter als eine Reservierung einer neuen Domain?
Jeder kann im Internet eine freie Domain zum Beispiel über das Webformular unter http://who.at sehr einfach bestellen. Warum muss der Domainihaber eine Domain dann schriftlich und persönlich/firmenmäßig unterzeichnet kündigen?
Nur durch diese Schriftlichkeit kann der Registrar seine kaufmännische Sorgfaltspflicht nachweisen und den Wunsch des Domaineigentümers zur Aufgabe seiner Domainrechte dokumentieren. Die Alternative für den Registrar ist lediglich der Rücktritt als Rechnungsempfänger gegenüber der Vergabestelle ("withdrawal of billing" zum Bsp. bei der NIC.at). In diesem Fall schuldet aber der Domaininhaber die jährliche Domaingebühr dierkt der jeweiligen Vergabestelle wie der NIC.at oder der denic.de usw.
- Kann der Provider anstelle des Domain-Inhabers kündigen?
Nein, kündigen darf nur der Domain-Inhaber selbst. Registrare können im Auftrag des Domain-Inhabers die Kündigung anstoßen, wenn Sie durch ein Kündigungsformular - mit der Unterschrift des Domaineigentümers - den Kündigungswunsch nachweisen können.
Was geschieht mit offenen Domain-Rechnungen bei einer Kündigung?Offene Rechnungen sind auf jeden Fall zu bezahlen. Andernfalls können sie von der jeweiligen Verrechnungsstelle eingeklagt werden. Wurde bereits eine Rechnung ausgestellt - obwhol sie die Domain rechtzeitig gekündigt haben - kann die Rechnung storniert werden.
Wie erfährt man den Leistungszeitraum einer Domain?Der Leistungszeitraum einer Domain ist auf den Verrechnungsbelegen ersichtlich. Auf Anfrage wird er dem Domain-Inhaber und dem Rechnungsempfänger auch mitgeteilt.
Was geschieht bei Kündigung nach Ablauf des Leistungszeitraums?
Die Domain kann bis zum Ende des bezahlten Leistungszeitraums genutzt werden. Dann wird sie automatisch gesperrt und ist somit technisch nicht funktionsfähig. Es laufen keine Internet-Dienste (Website, E-Mail) mehr über diese Domain. Auch Subdomains der Domain sind davon betroffen. Nach dieser Sperre (nach einigen Wochen) ist die Domain wieder frei zur Neuvergabe.
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Was geschieht bei sofortiger Kündigung?
Die Domain steht dem Kunden sofort nach der Kündigung nicht mehr zur Verfügung. Es laufen keine Internet-Dienste (Website, E-Mail) für den Kunden mehr über diese Domain. Auch Subdomains der Domain sind davon betroffen. Nach dieser Sperre (nach einigen Wochen) ist die Domain wieder frei zur Neuvergabe.